Kurzarbeit für Dirigenten und Ausfallentschädigungen?
Liebe Musikantinnen und Musikanten
Aufgrund der Corona-Krise sehen sich Vereine vor neue Fragen und Herausforderungen gestellt. Der SBV und auch der TKMV sind täglich daran, alle nötigen Informationen zu sammeln. Folgende Fragen können wir bis jetzt beantworten.
Aufgrund des behördlichen Verbotes finden derzeit keine Proben statt, darf ich unserem Dirigenten den Lohn kürzen?
Nein, Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Allerdings können Sie aufgrund der Treuepflicht unter Umständen ausnahmsweise verpflichtet werden, die ausgefallenen Arbeitszeiten ohne zusätzliche Entschädigung nachzuholen.
Kann ich für den Dirigenten unseres Musikvereines Kurzarbeit beantragen?
Alle Arbeitnehmenden, die für die ALV beitragspflichtig sind, können Kurzarbeit in Anspruch nehmen. Das sollte auch für angestellte Dirigenten gelten. Im besten Falle können wir ab 20. April den Probebetrieb wieder aufnehmen, doch wir wissen nicht, ob die Frist verlängert wird und für wie lange. Darum empfehlen wir, die Voranmeldung vorzunehmen. Denn es können rückwirkend keine Forderungen mehr geltend gemacht werden. Ist der Dirigent angestellt und der Verein zahlt für ihn Sozialleistungen, dann muss der Verein die Voranmeldung einreichen. Der Anmeldeprozess wurde noch einmal vereinfacht, es gilt nur ein Formular in 3-facher Ausführung einzureichen. Wer dabei Unterstützung möchte, kann ein Dossier bei der Geschäftsstelle beziehen.
https://awa.tg.ch/arbeitgebende/finanzielle-leistungen/kurzarbeitsentschaedigung.html/3321
Unser Dirigent rechnet selbständig ab, wie geht er vor?
Aufgrund der derzeitigen Situation können auch selbständig erwerbende Musiker Antrag auf Kompensation stellen. Dies müssen sie aber selber tun. Sie sollten ihre Ausfälle ab 28. Februar dokumentieren und bei ihrer Ausgleichskasse einreichen. Unter dem Link: https://www.ahv-iv.ch/de/ sind die nötigen Dokumente und Informationen abrufbar. Weitere Informationen und Hilfestellungen für Selbständige bietet auch «Musikschaffende Schweiz – Sonart» an. https://www.sonart.swiss/de/
Auftritte oder offizielle Anlässe unseres Vereins wurden behördlich untersagt, budgetierte Einnahmen fallen/fielen dadurch ersatzlos weg. Gibt es dafür eine Kompensation?
Im Rahmen der Soforthilfe im Kulturbereich stellte der Bund am 20.03.2020 in Aussicht: «Drittens können Laien-Vereine in den Bereichen Musik und Theater mit einem finanziellen Beitrag für den mit der Absage oder Verschiebung von Veranstaltungen verbundenen finanziellen Schaden unterstützt werden.»
Wie das konkret von statten geht, ist derzeit noch nicht bekannt. Wir empfehlen den Vereinen mithilfe der Vorjahreszahlen ab 28. Februar die finanziellen Ausfälle/Mindereinnahmen aller abgesagten Anlässe zu dokumentieren. Derzeit lassen die Informationen des Bundes den Schluss zu, dass nur die Veranstaltungen während der Zeit des behördlichen Veranstaltungsverbots unterstützt werden können. Ob vorzeitig abgesagte Anlässe vergütet werden ist noch unklar, gleiches gilt bei freiwillig abgesagten Veranstaltungen.
Hierzu steht der TKMV in stetem Kontakt mit dem Vorstand des Schweizerischen Blasmusikverbandes um euch immer auf dem neuesten Stand zu halten.
Bei weiteren Fragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.