Schutzkonzepte für Proben und Konzerte
aktuelle Informationen vom Kulturamt Kanton Thurgau
Liebe Kulturveranstalterinnen und Kulturveranstalter, liebe Kulturschaffende
Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über eine neue Regelung bezüglich Schutzkonzepte für Veranstaltungen im Kanton Thurgau informieren:
Per sofort müssen Organisatorinnen und Organisatoren von Kulturveranstaltungen bestätigen, dass für ihre Veranstaltung ein Schutzkonzept vorliegt und umgesetzt wird. Dazu ist das Formular vollständig auszufüllen, zu unterzeichnen und bis spätestens 5 Tage vor der Veranstaltung, wenn möglich elektronisch, an das Departement für Erziehung Kultur (DEK; dek@tg.ch) einzureichen.
Die Erklärungen werden überprüft und ermöglichen eine genaue Erfassung der Veranstaltungen im Kanton. Sodann können stichprobenweise die Schutzkonzepte überprüft und deren Umsetzung vor Ort kontrolliert werden.
Weitere Informationen und das Formular finden sich unter folgendem Link: https://kulturamt.tg.ch/foerderung/informationen-coronavirus/schutzkonzepte-fuer-veranstaltungen.html/11063
Freundliche Grüsse
Martha Monstein
Amtsleiterin
Kanton Thurgau
Kulturamt
Im Anhang finden Sie weitere Dossiers, welche Ihnen helfen ein Schutzkonzept zu erarbeiten.