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SCHWEIZER BLASMUSIKVERBAND – FORDERUNGEN AN BAK UND BR
Der SBV setzt sich für die Anliegen aller Blasmusikantinnen und Blasmusikanten ein.
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Jungmusikanten Lager 2021: 9. - 15. Okt.
Liebe Jungmusikanten-Verantwortliche und Förderer
Trotz aussergewöhnlicher Lage, sind wir überzeugt, dass wir positiv in die Zukunft schauen müssen und wir gemeinsam das Musizieren unserer Jugendlichen weiterhin fördern und bereichern sollen.
Deshalb möchten wir im nächsten Herbst unser überregionales 10. Jungmusikanten-Lager im Pradotel in Churwalden durchführen. Damit wir es mit genügend Jugendlichen durchführen dürfen, sind wir auf Eure aktive und wohlwollende Hilfe angewiesen. Deshalb bitten wir um Eure Unterstützung:
- Versendet bitte die beiliegende Ausschreibung direkt an eure Schüler.
- Oder Ihr gebt uns ihre Adressen (Emails), damit wir es direkt versenden können.
- Online stellen auf eure Homepage, Facebook etc. bitte auch unseren Werbefilm
- Leitet es bitte Euren Lehrpersonen weiter, damit auch sie die Kids dazu begeistern können
- Wenn ihr es lieber in Papierform möchtet, zum Versenden, Auflegen, dann bestellt es bitte bei uns
- Wir sind auch gerne bereit, uns bei Euch an einem Elternabend oder in einer Probe den Eltern und Jugendlichen vorzustellen, um weitere Auskünfte zu geben und uns kennen zu lernen.
Neu: unser Lager wird nur noch von Samstag bis Freitag dauern und das Schlusskonzert findet bereits am Freitagabend im Dorfzentrum in Bottighofen statt. Die Gründe sind: die Eltern können mit ihren Kinder anschliessend eine ganze Ferienwoche miteinander verbringen.
Der Gemeindesaal Churwalden wird ev. im 2021 renoviert.
Ganz wichtig: natürlich werden wir, wenn noch nötig, ein Corona-Schutzkonzept vorsehen: wie z.B. Schutzwände in der Probe, Abstands- und Hygiene- regeln etc.
Vielen Dank für Eure Unterstützung und für weitere Auskünfte stehen wir gerne zu Verfügung.
Gerne nehmen wir auch weitere Anregungen und Vorschläge entgegen und stehen für weitere Auskünfte gerne zu Verfügung.
Freundliche Grüsse
Alexandra und Guido Hengartner Roland Betschen
Lagerleitung Lager-Dirigent
071 672 96 52 oder 079 561 94 74
Schutzkonzepte für Proben und Konzerte
Liebe Kulturveranstalterinnen und Kulturveranstalter, liebe Kulturschaffende
Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über eine neue Regelung bezüglich Schutzkonzepte für Veranstaltungen im Kanton Thurgau informieren:
Per sofort müssen Organisatorinnen und Organisatoren von Kulturveranstaltungen bestätigen, dass für ihre Veranstaltung ein Schutzkonzept vorliegt und umgesetzt wird. Dazu ist das Formular vollständig auszufüllen, zu unterzeichnen und bis spätestens 5 Tage vor der Veranstaltung, wenn möglich elektronisch, an das Departement für Erziehung Kultur (DEK; dek@tg.ch) einzureichen.
Die Erklärungen werden überprüft und ermöglichen eine genaue Erfassung der Veranstaltungen im Kanton. Sodann können stichprobenweise die Schutzkonzepte überprüft und deren Umsetzung vor Ort kontrolliert werden.
Weitere Informationen und das Formular finden sich unter folgendem Link: https://kulturamt.tg.ch/foerderung/informationen-coronavirus/schutzkonzepte-fuer-veranstaltungen.html/11063
Freundliche Grüsse
Martha Monstein
Amtsleiterin
Kanton Thurgau
Kulturamt
Im Anhang finden Sie weitere Dossiers, welche Ihnen helfen ein Schutzkonzept zu erarbeiten.
Kurzarbeit für Dirigenten und Ausfallentschädigungen?
Liebe Musikantinnen und Musikanten
Aufgrund der Corona-Krise sehen sich Vereine vor neue Fragen und Herausforderungen gestellt. Der SBV und auch der TKMV sind täglich daran, alle nötigen Informationen zu sammeln. Folgende Fragen können wir bis jetzt beantworten.
Aufgrund des behördlichen Verbotes finden derzeit keine Proben statt, darf ich unserem Dirigenten den Lohn kürzen?
Nein, Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Allerdings können Sie aufgrund der Treuepflicht unter Umständen ausnahmsweise verpflichtet werden, die ausgefallenen Arbeitszeiten ohne zusätzliche Entschädigung nachzuholen.
Kann ich für den Dirigenten unseres Musikvereines Kurzarbeit beantragen?
Alle Arbeitnehmenden, die für die ALV beitragspflichtig sind, können Kurzarbeit in Anspruch nehmen. Das sollte auch für angestellte Dirigenten gelten. Im besten Falle können wir ab 20. April den Probebetrieb wieder aufnehmen, doch wir wissen nicht, ob die Frist verlängert wird und für wie lange. Darum empfehlen wir, die Voranmeldung vorzunehmen. Denn es können rückwirkend keine Forderungen mehr geltend gemacht werden. Ist der Dirigent angestellt und der Verein zahlt für ihn Sozialleistungen, dann muss der Verein die Voranmeldung einreichen. Der Anmeldeprozess wurde noch einmal vereinfacht, es gilt nur ein Formular in 3-facher Ausführung einzureichen. Wer dabei Unterstützung möchte, kann ein Dossier bei der Geschäftsstelle beziehen.
https://awa.tg.ch/arbeitgebende/finanzielle-leistungen/kurzarbeitsentschaedigung.html/3321
Unser Dirigent rechnet selbständig ab, wie geht er vor?
Aufgrund der derzeitigen Situation können auch selbständig erwerbende Musiker Antrag auf Kompensation stellen. Dies müssen sie aber selber tun. Sie sollten ihre Ausfälle ab 28. Februar dokumentieren und bei ihrer Ausgleichskasse einreichen. Unter dem Link: https://www.ahv-iv.ch/de/ sind die nötigen Dokumente und Informationen abrufbar. Weitere Informationen und Hilfestellungen für Selbständige bietet auch «Musikschaffende Schweiz – Sonart» an. https://www.sonart.swiss/de/
Auftritte oder offizielle Anlässe unseres Vereins wurden behördlich untersagt, budgetierte Einnahmen fallen/fielen dadurch ersatzlos weg. Gibt es dafür eine Kompensation?
Im Rahmen der Soforthilfe im Kulturbereich stellte der Bund am 20.03.2020 in Aussicht: «Drittens können Laien-Vereine in den Bereichen Musik und Theater mit einem finanziellen Beitrag für den mit der Absage oder Verschiebung von Veranstaltungen verbundenen finanziellen Schaden unterstützt werden.»
Wie das konkret von statten geht, ist derzeit noch nicht bekannt. Wir empfehlen den Vereinen mithilfe der Vorjahreszahlen ab 28. Februar die finanziellen Ausfälle/Mindereinnahmen aller abgesagten Anlässe zu dokumentieren. Derzeit lassen die Informationen des Bundes den Schluss zu, dass nur die Veranstaltungen während der Zeit des behördlichen Veranstaltungsverbots unterstützt werden können. Ob vorzeitig abgesagte Anlässe vergütet werden ist noch unklar, gleiches gilt bei freiwillig abgesagten Veranstaltungen.
Hierzu steht der TKMV in stetem Kontakt mit dem Vorstand des Schweizerischen Blasmusikverbandes um euch immer auf dem neuesten Stand zu halten.
Bei weiteren Fragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.
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Coronavirus Information
Es ist uns ein Anliegen, dass auch von unserer Seite auf die Problematik rund um das Coronavirus im Rahmen von Veranstaltungen hingewiesen wird.
In Absprache mit dem Amt für Gesundheit des Kantons Thurgau, gelten im Moment folgende Massnahmen:
Bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen, bei denen weniger als 1000 Personen teilnehmen, müssen die Veranstalter zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde eine Risikoabwägung vornehmen, ob sie die Veranstaltung durchführen können oder nicht.
Im Kanton Thurgau ist hierfür das Amt für Gesundheit (Kantonsärztlicher Dienst) zuständig.
https://gesundheit.tg.ch/, Tel. 058 345 68 40 oder Tel. 058 345 68 60
Weitere und aktuelle Informationen erhalten Sie auf der offiziellen Seite des Kantons Thurgau unter:
https://www.tg.ch/news/fachdossier-coronavirus.html/10552
Mit musikalischen Grüssen
Ruth Gubler
Präsidentin TKMV
Gesucht: Veranstalter für Kreismusiktag 2022
Hat ihr Verein 2022 etwas zu feiern oder einfach Lust ein Fest mit und für Musikfreunde zu organisieren? Bewerben Sie sich jetzt für die Durchführung.